Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Gültig für Verträge mit gewerblichen Auftraggebern.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EnCo Service, Inh. Engin Colakdemirci, Michelstraße 21, 46119 Oberhausen (nachfolgend „EnCo Service") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir keine Verträge.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EnCo Service stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungen
EnCo Service erbringt Leistungen des Facility Managements und des Immobilienservice, insbesondere Objektbetreuung, Gebäudereinigung, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Kleinreparaturen sowie die Organisation, Koordination und Dokumentation von Prüfungen und Wartungen.
Der konkrete Leistungsumfang, die Intervalle und die betroffenen Flächen ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot beziehungsweise dem Leistungsverzeichnis. Dieses geht diesen Bedingungen im Zweifel vor.
Prüfungen und Wartungen technischer Anlagen, die nach gesetzlichen oder technischen Regelwerken besonders qualifizierten Stellen vorbehalten sind, werden von qualifizierten Fachbetrieben, Sachkundigen oder zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt. EnCo Service übernimmt insoweit die Organisation, die Koordination, die Kontrolle der Ausführung und die Dokumentation. Die Betreiberverantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
3. Vertragsschluss
Angebote von EnCo Service sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch EnCo Service zustande.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von drei Wochen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
Zusätzliche Leistungen, die über das Leistungsverzeichnis hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass EnCo Service zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Objekt und zu den betroffenen Flächen und Anlagen hat. Dazu gehören, soweit erforderlich, Schlüssel oder Zugangsmittel sowie die Bereitstellung von Strom und Wasser.
Der Auftraggeber informiert EnCo Service über bekannte Mängel, Gefahrenquellen und über bestehende Wartungs- und Prüfverträge sowie über vorhandene Unterlagen zu den technischen Anlagen.
6. Ausführung und Witterung
Leistungen werden innerhalb der vereinbarten Zeiten und Intervalle erbracht. Beim Winterdienst richtet sich der Einsatz nach der Wetterlage. Eine feste Anzahl an Einsätzen wird nicht geschuldet.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen, die EnCo Service nicht zu vertreten hat, etwa extremen Wetterlagen, behördlichen Anordnungen oder Ausfall von Zulieferern, verschieben sich die Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung. EnCo Service informiert den Auftraggeber unverzüglich.
7. Mängel
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ausführung, in Textform an. EnCo Service erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
8. Haftung
EnCo Service haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EnCo Service nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von EnCo Service.
9. Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse, etwa Betreuungs-, Pflege- oder Saisonverträge, laufen für den vereinbarten Zeitraum. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Einzelaufträgen bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte, insbesondere § 648 BGB, unberührt.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Oberhausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter
EnCo Service
Inh. Engin Colakdemirci
Michelstraße 21
46119 Oberhausen
Telefon: 0208 88357516
E-Mail: info@encoservice.de