Schneeräumung
Räumen von Verkehrs- und Gehflächen auf Ihrem Betriebsgelände.
- Zufahrten und Einfahrten
- Gehwege und Eingangsbereiche
- Hof- und Rangierflächen
Räum- und Streudienst für Parkplätze, Zufahrten, Gehwege und Eingangsbereiche im Ruhrgebiet. Saisonvertrag von Oktober bis März, jeder Einsatz dokumentiert.
Wir behalten die Wetterlage im Blick und rücken aus, wenn es nötig ist. Welche Flächen in welcher Priorität geräumt werden, halten wir vorher schriftlich fest.
Räumen von Verkehrs- und Gehflächen auf Ihrem Betriebsgelände.
Abstumpfen und Streuen mit umweltfreundlichem Material, im Saisonpreis enthalten.
Räumung größerer Park- und Stellflächen inklusive Schneelagerung.
Beseitigung von Eis und Glatteis auf Wegen, Zufahrten und Eingängen.
Wir beobachten die Wetterlage und sind während der Saison einsatzbereit.
Jeder Einsatz wird festgehalten, als Nachweis gegenüber Dritten.
Wir betreuen gewerbliche Objekte. Für die Planung der Saison ist entscheidend, welche Flächen wann frei sein müssen, etwa vor Öffnungszeiten oder Schichtbeginn.
SaisonvertragDer Winterdienst wird als Saisonvertrag für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März vereinbart. Eine feste Anzahl an Einsätzen gibt es nicht, entscheidend ist die Wetterlage.
Sie sagen uns, um welches Objekt und welche Flächen es geht.
Wir sehen uns Zufahrten, Wege und Parkflächen vor Ort an und klären die Prioritäten.
Sie erhalten ein Angebot mit einem festen Preis für die gesamte Wintersaison.
Wir räumen und streuen nach Wetterlage und dokumentieren jeden Einsatz.
PreiseDer Preis wird nach der Besichtigung festgelegt und gilt dann für die gesamte Saison. Keine Abrechnung pro Einsatz, keine versteckten Zusatzkosten.
Eigentümer und Verwalter sind verpflichtet, im Winter für sichere Wege zu sorgen. Diese Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen, die Kontrolle bleibt beim Auftraggeber.
Betroffen sind in der Regel Gehwege entlang des Grundstücks sowie Zugänge und Zufahrten. Üblicherweise ist ein Streifen von etwa 1,5 Metern freizuhalten.
Üblich ist: werktags geräumt bis etwa 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, jeweils bis etwa 20 Uhr und bei anhaltender Glätte mit Wiederholung im Tagesverlauf.
Kommt es zu einem Sturz, muss nachweisbar sein, dass geräumt und gestreut wurde. Deshalb halten wir jeden Einsatz fest.
HinweisDiese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung Ihrer Stadt und die vertraglichen Regelungen für Ihr Objekt.
So oft es die Wetterlage erfordert. Es gibt keine feste Anzahl an Einsätzen, entscheidend ist die Sicherheit auf Ihren Flächen.
Ja. Der Streudienst mit umweltfreundlichem Material ist im Saisonpreis enthalten.
Die Wintersaison läuft vom 1. Oktober bis zum 31. März. In diesem Zeitraum sind wir für Sie im Einsatz.
Ja. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie einen festen Saisonpreis für die gesamte Wintersaison.
Bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder Dauerfrost kann es zu Abweichungen kommen. Wir informieren Sie rechtzeitig.
Ja. Alle Einsätze werden dokumentiert, damit Sie die Erfüllung Ihrer Räum- und Streupflicht nachweisen können.
Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und nennen Ihnen anschließend den festen Saisonpreis.